Wie starte ich einen Smart-City-Prozess in einer Kommunalverwaltung?

von Katharina Hogrebe

17. Dezember 2020

Leitfaden #01

Kaum ein anderes Thema eignet sich besser für diesen Auftakt des Wissenstransfers aus den südwestfälischen Smart-City-Pionierkommunen, als eine Dokumentation dessen, wie die Städte Arnsberg, Bad Berleburg, Menden, Olpe und Soest den Prozess begonnen haben und in den ersten Monaten vorgegangen sind. Ganz grundsätzlich wllen wir gemeinsam das Gelernte und Erprobte mit der Region teilen. Mithilfe von Leitfäden sammeln wir dazu das entstandene Wissen auf dieser Webseite.

Unter der Frage: „Wie starte ich einen Smart-City-Prozess in einer Kommunalveraltung?“ entstehen hier als Serie die aller ersten Leitfäden.

Was sind Leitfäden?

Mit Leitfäden wollen wir Lernfortschritte festhalten, welche die gegenwärtigen Smart-City-Prozesse in den Pionierkommunen mit sich bringen. Das Gelernte soll dadurch gesichert und für andere nachvollziehbar aufbereitet werden. Letztlich bilden diese Leitfäden einen Katalog, welcher allen südwestfälischen Städten und Gemeinden zur Verfügung steht.

Wie gehe ich nun als Kommunalverwaltung einen Smart-City-Prozess an?

Eine pauschale Antwort darauf halten wir nicht bereit. Die Stärke der Kooperationsprojekts Smart Cities: 5 für Südwestfalen ist, dass fünf individuelle Pfade gewählt werden. Das bedeutet wiederum, dass wir mit der Gesamtheit der verschiedenen Erfahrungen ein Bild zeichnen können, welches dir und euch nützlich sein sollte. Auf dieser Basis können die südwestfälischen Städte und Gemeinden einen Ansatz wählen, der für sie am geeignetsten ist.

Obwohl es fünf unterschiedliche Ansätze sind, gibt es verbindende Elemente. Ein zentrales Kernstück dessen ist die Smart Cities Rahmenstrategie für Südwestfalen, welche im Verlauf des Jahres 2020 entwickelt und vorgestellt wurde. Sie wird getragen von den Pionierkommunen und stellt das Fundament dar, auf welchem die konkreteren und individuellen Smart-City-Strategien der Städte Arnsberg, Bad Berleburg, Menden, Olpe und Soest aufbauen werden.

 

Was ist nun der „Smart-City-Prozess“ in diesem Leitfanden?

Unter dem „Smart-City-Prozess“ wird hier ein zielgerichteter Arbeitsprozess verstanden, der ein entsprechendes Stadtentwicklungkonzept bzw. die Umsetzung einer Smart-City-Strategie (ferner auch einer Digitalisierungs-Strategie) mit sich führt. Darunter fallen sämtliche Anstrengungen, die z. B. mit der Einarbeitung, Organisation und Kommunikation zu diesem Thema einhergehen. Im Beispiel der Pionierkommunen ist dieser Prozess politisch beschlossen worden.

 

Wie grenzen wir den „Start“ ab? Was meinen wir mit angehen?

„Wo ein Wille, da ein Weg!“ – aber lässt sich an diesem Sprichwort auch ein Startpunkt ausmachen? Klar ist, dass innerhalb der Kommunalverwaltung eine Motivation identifiziert und ausgesprochen werden muss. In diesen Leitfäden wird dies als eigentlicher Startpunkt verstanden. Bei den fünf Pionierkommunen war dies seinerzeit gekoppelt mit dem Aufruf des Bundesinneministerium zum Modellprojekt Smart Cities. Insgesamt 15 Städte und Gemeinden bekundeten in 2019 dabei ihre Motivation durch eine Bewerbung bei der Südwestfalen Agentur. Alternative Beispiele könnten die Bekundung eines oder einer amtierenden Bürgermeister*in  sowie die Gründung einer spezifischen Arbeitsgruppe innerhalb der Kommunalverwaltung sein (hast du gewusst: die Smart Cities Rahmenstrategie für Südwestfalen bietet hierzu eine Absichtserklärung auf der letzten Seite). Letztlich ist eine Arbeitsgruppe bzw. -einheit auch das, womit eine Kommunalverwaltung die Arbeit an dem Thema angeht. In den Pionierkommunen bietet die Projektförderung die Möglichkeit zusätzliches Personal einzustellen. Auch wenn dies zunächst nicht für alle Kommunalverwaltungen in Frage kommen wird, besteht dadurch die Möglichkeit „Smart City“ fest in der Verwaltungsstruktur zu verankern. Die folgenden Leitfäden zeigen dazu ganz verschiedene Ansätze auf.

 

Warum betrifft das hier nur die Kommunalverwaltung?

Abschließend soll kurz geklärt werden, wieso sich diese Leitfäden so explizit an Kommunalverwaltungen richten. Ein konkretes Projektziel der 5 für Südwestfalen ist der Wissenstransfer aus den Pionierkommunen in die weiteren 54 Städte und Gemeinden in Südwestfalen. Das Erlernte aus Sicht der Kommunen zu beschreiben und zu sichern ist in unseren Augen ein Mittel, Wissen direkt und schnell an Kolleg*innen zu bringen. Selbstverständlich fassen wir Wissenstransfer auch etwas größer, sodass für Interessierte oder auch die südwestfälische Wirtschaft andere Formate vorgesehen sind. Gehörst du zu einer der letzten Zielgruppen? Dann nimm gerne Kontakt mit uns auf.